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Voraussetzungen

Höhere Lehranstalt für Tourismus

  • Nachweis des Besuches oder des erfolgreichen Abschlusses des IV. Jahrganges einer allgemein bildenden höheren Schule oder der 4. Klasse Hauptschule, wobei die Gegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik ab der 2. Leistungsgruppe mit Sehr gut oder Gut beurteilt sein müssen.
  • Schriftliche und mündliche Aufnahmsprüfung für jene Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber, deren Leistungen in Deutsch, Englisch oder Mathematik in der 2. Leistungsgruppe mit Befriedigend oder Genügend beurteilt wurden. Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber, deren Leistungen in Deutsch, Englisch oder Mathematik in der 3. Leistungsgruppe beurteilt wurden, haben auf jeden Fall eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
  • Die Ausbildung kann erst nach positivem Abschluss des IV. Jahrganges einer allgemein bildenden höheren Schule oder der 4. Klasse Hauptschule begonnen werden.

Kolleg für Tourismus

  • Nachweis der Ablegung einer Reife-Diplomprüfung einer AHS oder BHS (für jene die noch kein Reifeprüfungszeugnis haben, Zeugnis der 7. Klasse AHS, Schulnachricht der 8. Klasse AHS oder entsprechende Zeugnisse der BHS).
  • Das Studium kann erst nach Vorlage des Maturazeugnisses begonnen werden.